Die Beratungshilfe umfasst ausschließlich die außergerichtliche Vertretung, wie z.B. ein Beratungsgespräch und gegebenenfalls der außergerichtliche Schriftwechsel mit der Gegenseite. Wird Ihnen Beratungshilfe bewilligt, müssen Sie in der Regel lediglich eine Pauschalgebühr in Höhe von 15,00 EUR tragen.
Die Beratungshilfe sollten Sie beantragen, bevor Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Dies können Sie direkt bei der Rechtsantragsstelle des für Sie zuständigen Amtsgerichts schriftlich oder mündlich tun.
Mit dem Beratungshilfeschein können Sie dann sofort einen Termin bei mir vereinbaren.
Haben Sie Fragen zum Thema Beratungshilfe oder brauchen Sie Hilfe beim Ausfüllen der Formulare? Sprechen Sie mich an, ich unterstütze Sie gern.
Rechtsanwältin Simone Ferentschik-Pertschi
Bretten