Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) sieht vor, dass für die Erstberatung ein Honorar zwischen Anwalt und Mandant vereinbart wird. Wird keine Vereinbarung getroffen, darf das erste Beratungsgespräch, in dem Sie ihr Problem schildern und mögliche Lösungswege besprechen, max. 190,00 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer kosten.
In den Fällen, in denen es zu einer außergerichtlichen Vertretung kommt, wird die Vergütung in der Regel nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) berechnet.
Ausgangspunkt ist danach zunächst der Gegenstandswert der Sache. Der für einen Wert geltende Rahmen ist nach bestimmten Kriterien auszufüllen. Ob eher der untere oder der obere Bereich des Rahmens gilt, richtet sich nach Umfang und Schwierigkeit der Sache, nach der Bedeutung für den Auftraggeber, den Vermögensverhältnissen und auch danach, wie hoch die Haftungsgefahr für den Anwalt ist.
Eine weitere Alternative stellt die Vereinbarung eines Pauschalhonorars oder eines Stundenhonorars dar, sofern es sich nur um eine außergerichtliche Beratung handelt.
Über die Höhe der Kosten für eine anwaltliche Tätigkeit kläre ich Sie immer im Voraus auf. Bei Fragen können Sie jederzeit auf mich zu kommen!
Rechtsanwältin Simone Ferentschik-Pertschi
Bretten